Rechtsprechung
VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beamtenversorgung; Meniskusabriss auf dem Weg zum Dienst; Anerkennung als Dienstunfall; Gelegenheitsursache; ärztliche Gutachten; Beweislastumkehr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines Ereignisses als Dienstunfall eines Beamten i.R.d. Beamtenversorgung (hier: Wegeunfall)
- rewis.io
Anerkennung eines Ereignisses als Dienstunfall
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung eines Ereignisses als Dienstunfall eines Beamten i.R.d. Beamtenversorgung (hier: Wegeunfall)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03
Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Die wirksame Anerkennung als Dienstunfall setzt deshalb die schriftliche Feststellung und deren förmliche Bekanntgabe gegenüber dem Versorgungsberechtigten voraus (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66/03 - juris Rn. 15).Jedenfalls fehlt es, auch wenn der Kläger aufgrund der Erstattung der Behandlungskosten durch die Versorgungskammer darauf vertraut haben sollte, dass das Unfallereignis als Dienstunfall anerkannt worden sei, auch insoweit an einer schriftlichen und damit eindeutigen Anerkennung gegenüber dem Kläger, da die entsprechenden Mitteilungen der Versorgungskammer nur an die Beklagte gerichtet waren (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66/03 - juris Rn. 20).
Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (§ 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG, vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66/03 - juris Rn. 24); als Dienst gilt dabei auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle (…§ 31 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 BeamtVG, vgl. BVerwG, U.v. 27.5.2004 - 2 C 29/03 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.2773
Bundesbeamtenrecht; Sonderurlaub; Auswärtige ärztliche Behandlung; Notwendige …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Amtsärztlichen Gutachten kommt besonderes Gewicht zu, weil der Amtsarzt über speziellen Sachverstand verfügt, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der Verwaltung sowie der gesundheitlichen Anforderungen, die an einen Beamten der jeweiligen Laufbahn gestellt werden, andererseits auf der Erfahrung aus einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2014 - 3 ZB 12.318 - juris Rn. 7; B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.2773 - juris Rn. 10 f.). - VGH Bayern, 24.09.2014 - 3 ZB 12.318
Beamtenrecht
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Amtsärztlichen Gutachten kommt besonderes Gewicht zu, weil der Amtsarzt über speziellen Sachverstand verfügt, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der Verwaltung sowie der gesundheitlichen Anforderungen, die an einen Beamten der jeweiligen Laufbahn gestellt werden, andererseits auf der Erfahrung aus einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2014 - 3 ZB 12.318 - juris Rn. 7;… B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.2773 - juris Rn. 10 f.).
- BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07
Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Die Begleichung der Rechnungen allein kann, auch wenn der Kläger angesichts des Verhaltens der Beklagten davon ausgehen musste, dass die Versorgungskammer über seinen Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfall entscheiden würde, ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht als Anerkenntnis der zugrunde liegenden Forderung gesehen werden (vgl. BGH, U.v. 11.11.2008 - VIII ZR 265/07 - juris Rn. 12). - BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03
Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Keine Ursache im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also beispielsweise die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - juris Rn. 7). - BVerwG, 27.05.2004 - 2 C 29.03
Wegeunfall; unmittelbarer Weg zwischen Wohnung und Dienststelle; Umweg; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (…§ 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG, vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66/03 - juris Rn. 24); als Dienst gilt dabei auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle (§ 31 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 BeamtVG, vgl. BVerwG, U.v. 27.5.2004 - 2 C 29/03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96
Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Lassen sich die anspruchsbegründende Voraussetzungen für einen Dienstunfall nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zu Lasten des Beamten; dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1997 - 2 B 127/96 - juris Rn. 5). - BVerwG, 07.05.1999 - 2 B 117.98
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Erleidet ein Vorgeschädigter durch ein äußeres Ereignis eine zusätzliche Schädigung der Gesundheit in der Art der Vorerkrankung, so kommt dem äußeren Ereignis nur dann ursächliche Wirkung zu, wenn es bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. BVerwG, B.v. 7.5.1999 - 2 B 117/98 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481
Grundsätzlich kein Dienstunfall, wenn Dienststelle aufgesucht wird, obwohl der …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Wenn der Kläger demgegenüber nunmehr behauptet, die Verletzung sei nicht beim normalen Gehen, sondern beim Tritt in ein Loch auf unebenem Asphalt mit stärkerer Gewalteinwirkung aufgetreten, ist dieses gesteigerte Vorbringen angesichts der schriftlichen Unfallschilderungen und der Angaben von Dr. K. nicht als glaubwürdig anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2010 - 14 ZB 09.2481 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 18.04.2006 - 3 ZB 05.815
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Vorliegend hat weder die Beklagte als die für die Anerkennung zuständige oberste Dienstbehörde i.S.d. Art. 2 Satz 1 BayBG (durch den Gemeinderat bzw. den ersten Bürgermeister, vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2006 - 3 ZB 05.815 - juris Rn. 5) noch eine vor ihr bestimmte Stelle das Ereignis vom 19. Juli 2007 schriftlich als Dienstunfall anerkannt.
- VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 ZB 15.148
Anerkennung einer akuten Lumbago als Dienstunfallfolge
Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat oder annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hatte wie die anderen Umstände insgesamt (BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).Keine Ursachen im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, etwa wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 13).
Lässt sich der Kausalzusammenhang zwischen dem Unfallgeschehen und dem eingetretenen Körperschaden trotz Ausschöpfung aller Mittel nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsache nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zu Lasten des Beamten (BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
Anerkennung eines Dienstunfalls - Eröffnung dienstlicher Beurteilung
Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinn anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs aufwies wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).Dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um die Versäumnisse eines Beteiligten wie das Unterlassen der Stellung von korrekten Beweisanträgen in der ersten Instanz im Berufungsverfahren zu kompensieren (BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 27).
- VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924
Anerkennung von Dienstunfallfolgen - chronische Kopfschmerzen
Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinn anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).Keine Ursache im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, etwa wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 13).
Lassen sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für einen Dienstunfall nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zulasten des Beamten; dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.34
Keine Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen
Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinn anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).Keine Ursache im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, etwa wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 13).
Lassen sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für einen Dienstunfall nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zulasten des Beamten; dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).
- VG Mainz, 12.05.2023 - 4 K 573/22
Gesundheitsschaden nach Corona-Impfung kein Dienstunfall
Da sich der Unfall weder "in Ausübung des Dienstes" noch im Rahmen einer dienstlichen Veranstaltung ereignet hat und bereits aus diesem Grund ein Dienstunfall im Sinne des § 42 Abs. 1 LBeamtVG ausscheidet, bestand für die Kammer kein Anlass, weiter zu untersuchen, ob der Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Körperschaden bestand und insbesondere, ob die Erkrankung mit der im Dienstunfallrecht geforderten an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit auf die Impfung vom 12. März 2021 zurückzuführen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11. März 1997 - 2 B 127.96 -, juris Rn. 5;… Urteil vom 22. Oktober 1981 - 2 C 17.81 -, juris Rn. 18; OVG NRW…, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 1 A 2072/15 -, juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 3 ZB 12.1708 -, Rn. 14). - VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
Dienstunfall eines Hochschullehrers durch lautes Sprechen nach Mikrofonausfall
Hiernach sind (mit-)ursächlich für einen eingetretenen Körperschaden nur solche Bedingungen im natürlichlogischen Sinn, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (…vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 81/08 - ZBR 2011, 35 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).Dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).
- VG Regensburg, 28.09.2016 - RN 1 K 16.1002
Anerkennung einer Dienstunfallfolge
Hiernach sind (mit-)ursächlich für einen eingetretenen Körperschaden nur solche Bedingungen im natürlich-logischen Sinn, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (…vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 ‒ 2 C 81/08 ‒ juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 9.10.2015 ‒ 3 ZB 12.1708 ‒ juris Rn. 12).Dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2015 ‒ 3 ZB 12.1708 ‒ juris Rn. 14).
- VG Ansbach, 24.06.2020 - AN 16 K 18.02122
Keine Anerkennung von Dienstunfallfolgen bei fehlender Kausalität
Dies ist dann anzunehmen, wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden des Beamten so leicht aktualisierbar war, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (…BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 2 A 6/18 - juris Rn. 19 m.w.N.; BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 13;… VG München, U.v. 19.11.2015 - M 12 K 14.5023 - juris Rn. 23 f.).Ein Anspruch ist nur dann zuzuerkennen, wenn sowohl das Vorliegen des behaupteten Körperschadens als auch der Kausalzusammenhang mit dem Dienstunfallgeschehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sind (…stRspr., vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1997 - 2 B 127/96 - juris Rn. 5; U.v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708; B.v. 4.4.2011 - 2 B 7.10; BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 11.04.2019 - 3 ZB 16.1638
Zur Kausalität von weiteren Körperschäden eines Dienstunfalls beim Dienstsport …
Amtsärztlichen Gutachten kommt auch deshalb besonderes Gewicht zu, weil der Amtsarzt über speziellen Sachverstand verfügt, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der Verwaltung sowie der gesundheitlichen Anforderungen, die an einen Beamten der jeweiligen Laufbahn gestellt werden, andererseits auf der Erfahrung aus einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 26;… B.v. 24.9.2014 - 3 ZB 12.318 - juris Rn. 7;… B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.2773 - juris Rn. 10 f.). - VG Ansbach, 15.07.2022 - AN 16 K 21.01900
Anerkennung von Depressionen und posttraumatischer Belastungsstörung als Folge …
Dies ist dann anzunehmen, wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden des Beamten so leicht aktualisierbar war, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (…BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 2 A 6/18 - juris Rn. 19 m.w.N.; BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 13).Ein Anspruch ist nur dann anzuerkennen, wenn sowohl das Vorliegen des behaupteten Körperschadens als auch der Kausalzusammenhang mit dem Dienstunfallgeschehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sind (…st. Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5; U.v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010 708; B.v. 4.4.2011 - 2 B 7.10 juris; BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).
- VG Augsburg, 28.04.2016 - Au 2 K 15.1624
Anerkennung psychischer Erkrankungen als Dienstunfall
- VGH Bayern, 25.02.2016 - 3 ZB 13.2198
Polizeilicher Einsatz im Saunabereich als Dienstunfall - Ausforschungsbeweis
- VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.939
Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen
- VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 1 K 21.00523
Behandlungsbedürftige psychische Erkrankung kein auf einen Dienstunfall …
- VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
Kein Unfallausgleich nach Dienstunfall
- VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
Abgelehnte Berufungszulassung hinsichtlich der Anerkennung eines Dienstunfalls …
- VG Würzburg, 25.06.2019 - W 1 K 19.108
Anerkennung eines dienstlichen Gesprächs als Dienstunfall
- VG Würzburg, 12.03.2021 - W 1 K 20.701
Dienstunfall, Schulterverletzung als Unfallfolge anerkannt, TFCC-Läsion als …
- VG Würzburg, 28.03.2023 - W 1 K 22.1896
Unfallruhegehalt, Frage der, wesentlichen, Ursächlichkeit zwischen …
- VG München, 23.02.2017 - M 12 K 16.2078
Dienstunfall eines Polizeimeisters